HotelPCL020
Schweiz - Wildhaus

Erlebnisreise mit Aufenthalt im Hotel Toggenburg

Weiterempfehlung94%
  • 7 Nächte
  • 3-Sterne-Hotel mit Halbpension
  • 12 Erlebnisse im Wert von ca. 400 € pro Person
  • AprilOktober 2025
Termine & Preise

Hotelbewertungen

Weiterempfehlung94%

Reisebeschreibung

Erlebnisreise im Appenzellerland

Freuen Sie sich auf einen abwechslungsreichen Urlaub mit Blick auf die Churfirsten und den Säntis. Erkunden Sie die Hügellandschaften im Appenzellerland bei ausgedehnten Wanderungen.

Reisemerkmale

AktivurlaubErlebnisreisen

Highlights

  • 6 Tage freie Fahrt mit den Bahnen und Buslinien in der ganzen Ostschweiz mit der Oskar Gästekarte
  • 1 Tageskarte für eine Schweizerische Bodenseeschifffahrt und Schifffahrt Untersee & Rhein

Reiseverlauf

Inklusivleistungen

Erlebnisse vor Ort

  • 6 Tage freie Fahrt mit den Bahnen und Buslinien in der ganzen Ostschweiz mit der Oskar Gästekarte
  • Je eine Berg- und Talfahrt mit 6 Bergbahnen (Säntis Schwebebahn, Luftseilbahn Wasserauen-Ebenalp, Hoher Kasten Seilbahn, Luftseilbahn Kronberg, Seilbahn Staubern und Sesselbahn Gamsalp)
  • Je eine Tageskarte für eine Schweizerische Bodenseeschifffahrt und Schifffahrt Untersee & Rhein
  • Je ein Eintritt in die Schaukäserei Appenzell (Museum Appenzell, Liechtensteinisches Landesmuseum und Stiftsbibliothek St. Gallen)

Alle Erlebnisse (Bergbahnen & Schifffahrten) soweit in Betrieb.

Wunschleistungen

Zuschlag Einzelzimmer pro Person 110 €

Urlaubsort

Unterkunft

Ihr 3-Sterne-Hotel: Hotel Toggenburg (Landeskategorie)

Termine & Preise

Preis aufsteigend
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass sich die Preise noch ändern können. Im späteren Verlauf der Buchung erfolgt die finale Preis- und Verfügbarkeitsprüfung.

Wichtig zu wissen

Diese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.

Länderinformationen

Tipps & Informationen rund um Ihr Zielgebiet:

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Reisedokumente

Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

Besonderheit:
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums sowie Inhaber eines Schengen-Visums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen. Eine Übersicht der Schengen-Mitgliedsstaaten finden Sie unter folgendem Link: https://www.passolution.de/schengen-staaten/

Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument

Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Transitvisabestimmungen

Es wird kein Transitvisum benötigt.

Gesundheitsbestimmungen

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Hinweis:
Von April bis Oktober kann es in endemischen Gebieten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen.

Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

Datenstand vom: 03.12.2024 02:49 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf